Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt die gesetzliche Erbfolge. Zunächst haben neben dem Ehepartner die „Erben erster Ordnung“ einen Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Das Testament

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sog. Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden sowie mit Namen, Ort und Datum versehen werden. Ein unter notarieller Aufsicht erstelltes Testament ist zwar mit Gebühren verbunden, ist jedoch empfehlenswert, um auf Nummer sicher zu gehen und um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Bitte beachten Sie: Als Bestattungsunternehmen dürfen wir Sie zu diesen Themen nicht beraten. Gerne empfehlen wir Ihnen Adressen von Rechtsanwälten und Notaren für die persönliche professionelle Betreuung.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen, auch zum Download: www.bmjv.de

Der digitale Nachlass

Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass mit dem Tod eines Menschen auch Veranlassungen für seine Internetaktivitäten getroffen werden müssen. Konten, Verträge, Mitgliedschaften und Abonnements werden im Trauerfall nicht automatisch gelöscht. Wenn die Hinterbliebenen hier nicht aktiv werden, können irgendwann zusätzliche finanzielle Belastungen auf sie zukommen. Hierzu erforderlich sind Passwörter und Zugänge, die den Hinterbliebenen oft nicht vorliegen.

Inzwischen gibt es professionelle Dienstleister, die für die entsprechende Regelung digitaler Hinterlassenschaften sorgen. Gerne helfen wir Ihnen auch hier mit Kontakten weiter.