Der Friedhof und die letzte Ruhestätte eines Angehörigen haben für die Trauerbewältigung der Hinterbliebenen eine große Bedeutung. Grundsätzlich stehen die Erd- und die Feuerbestattung als Bestattungsformen zur Auswahl. Im Rahmen der Feuerbestattung gibt es jedoch unterschiedliche Möglichkeiten, die Urne bzw. die Asche des Verstorbenen beizusetzen.

Wir kennen uns auf den Friedhöfen in Berlin und Brandenburg sehr gut aus und informieren Sie über die mitunter überraschenden Besonderheiten, die es dort gibt. Auf Wunsch sind wir gern auch bundesweit für Sie im Einsatz; auch darin haben wir solide Erfahrung.

Bestattungarten

Die Erdbestattung

Nach der Trauerfeier, dem Trauergottesdienst oder der stillen Gedenkzeit geleitet die Trauergemeinde den Verstorbenen im Sarg unmittelbar zu seiner letzten Ruhestätte auf dem Friedhof. Dort wird der Sarg in die Gruft gesenkt. Ein Geistlicher, ein Redner Ihrer Wahl oder vielleicht sogar ein Hinterbliebener hält die Traueransprache.

Die Feuerbestattung

Die Einäscherung des Verstorbenen erfolgt mit dem Sarg in einem Krematorium. Im Rahmen der Urnenbeisetzung versammeln sich die Angehörigen. Die Urne wird in der Trauerhalle aufgebahrt und in Gesellschaft der Trauergemeinde zur letzten Ruhestätte geleitet. Alternativ kann die Trauerfeier auch vor der Einäscherung am Sarg stattfinden, und zwar entweder in speziellen Räumlichkeiten, die wir zur Verfügung stellen, auf dem Friedhof oder im Krematorium.

Die Seebestattung

Sie ist stets eine Sonderform der Feuerbestattung. Nach einer maritimen Zeremonie wird die wasserlösliche Urne im offenen Meer beigesetzt. Die Angehörigen können auf Wunsch die Beisetzung an Bord begleiten. Am Ende erhalten die Hinterbliebenen einen vom Kapitän beglaubigten Auszug aus dem Logbuch des Schiffes sowie eine Seekarte mit den Koordinaten der Beisetzung.

Die Baumbestattung/die Naturbestattung

Die Baumbestattung erfolgt in besonders ausgewiesenen Waldarealen und darf nur in eigens hierfür zugelassenen, das ökologische Gleichgewicht nicht störenden Spezialurnen stattfinden. Sie ist ein aktiver – und derzeit auch überraschend preiswerter − Beitrag zum Naturschutz, denn in den Satzungen der meisten Friedwälder bzw. Ruheforste ist festgelegt, dass die Ruhefrist für dort beigesetzte Urnen 99 Jahre beträgt. Vor Ablauf dieser Frist darf diese Waldfläche also nicht umgewidmet oder gar abgeholzt werden. Inzwischen gehört die Baumbestattung auch zum Angebot einiger Friedhöfe, hier gelten indes die wesentlich kürzeren Ruhefristen der jeweiligen Friedhofsträger – im Land Berlin sind dies derzeit 20 Jahre. Eine Grabpflege ist nicht erforderlich.

Zu den Naturbestattungen gehört die Almwiesenbestattung. Hierbei wird entweder die Urne in einer Wiese beigesetzt oder aber die Asche frei auf einer Almwiese verstreut. Da die deutschen Gesetze derzeit noch einen sogenannten Friedhofszwang vorschreiben, kann diese Form zurzeit hauptsächlich in den Schweizer Bergen stattfinden.

Die Diamantbestattung

Ein kleiner Teil der Asche des Verstorbenen wird zu einem Diamanten verarbeitet. Individuelle Wünsche bezüglich der Gestaltung des Schmuckstückes können dabei berücksichtigt werden. Die restliche Asche ist ganz normal beizusetzen.

Die Luftbestattung

Bei einer Luftbestattung wird die Asche von einem Fesselballon aus verstreut. Der engste Kreis der Angehörigen kann an dieser Zeremonie teilnehmen. In Deutschland ist diese Art der Bestattung jedoch nicht erlaubt. Wir informieren Sie gerne über die Besonderheiten.

Der berühmte „grüne Rasen“ − anonyme Bestattung

Um es gleich vorwegzunehmen: Den Begriff „anonym“ (= namenlos) hört kein Friedhofsverwalter gern; der offizielle Sprachgebrauch lautet „Gemeinschaftsgrab“, das klingt weniger hart. Was die meisten Menschen gar nicht wissen: Es gibt in Berlin auch Erd-Gemeinschaftsgräber. Man muss hierzulande also mitnichten zwingend eingeäschert werden, um diese Form der Grabstätte nutzen zu können. Auch besteht – im Gegensatz zu manch anderen Bundesländern – in Berlin keine Gestaltungseinschränkung hinsichtlich Trauerfeier etc., wenn es ein Gemeinschaftsgrab sein soll: Es kann ganz normal eine Trauerfeier geben und selbstverständlich kann man das letzte Geleit geben. In Hennigsdorf oder Hamburg beispielsweise erfahren die Hinterbliebenen bei einer anonymen Beisetzung hingegen nicht einmal den Tag, an dem diese stattfindet (Stand: Dezember 2018). So verschieden sind die Bräuche.

Für die Hinterbliebenen kann eine weitläufig angelegte anonyme Grabstelle manchmal problematisch werden, insbesondere in der ersten Zeit nach dem Todesfall, denn es fehlt ein konkreter Ort für die Trauerbewältigung. Wir können Ihnen gerne Alternativen aufzeigen, die mit wenig oder keiner Grabpflege verbunden sind.

Memoriam-Garten

Zu den besonderen Einrichtungen in Berlin zählt der Memoriam-Garten, der auf den Friedhöfen in Ruhleben, Spandau, aber vor allem in Steglitz und Zehlendorf mehrfach vertreten ist.

Hierbei handelt es sich um eine gärtnerisch parkähnlich gestaltete Anlage, die mit üppiger Pflanzenvielfalt ausgestattet ist und den Menschen Raum für die Trauer und die Erinnerung bietet. Es gibt Erd- und Urnengräber. Die treuhänderische Verwaltung und ständige Überwachung erfolgt durch die Friedhof Treuhand Berlin − im Internet zu finden unter www.ftb-berlin.de. Eine regelmäßige Grabpflege für die gesamte Ruhezeit ist gewährleistet. Individuelle Grabmale mit Inschriften können hier angebracht werden.

Die Memoriam-Gärten in Berlin stellen eine interessante Alternative zu den bekannten anonymen Bestattungsformen dar.

Der Haken an der Sache ist, dass es sich rechtlich durchgehend um sogenannte Reihengräber handelt, deren Verlängerung grundsätzlich nicht möglich ist, was eine Verwendung als Doppel- oder gar Familiengrabstelle ausschließt, weil zum Beispiel bei einer Nachbeisetzung die Ruhefrist des zuerst Beigesetzten regelmäßig nicht synchronisiert werden kann.

www.memoriam-garten-berlin.de

 

Grabarten

Generell unterscheidet man zwischen dem Erd- und dem Urnengrab. Zur Verfügung stehen Wahlgräber und Reihengräber; Letztere werden vom Friedhof „der Reihe nach“ vergeben, sind also nicht auswähl- und auch nicht verlängerbar. Jeder Friedhof in Berlin hat seinen eigenen Charakter. Gerne sind wir bei Fragen zur richtigen Grabform Ihr Ansprechpartner.

Reihengrab

Die Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung vergeben. Das Nutzungsrecht umfasst eine gewisse Zeit. Nach Ablauf dieser wird es eingeebnet und wieder neu vergeben.

Wahlgrab

Die Grabstelle wird zu Lebzeiten oder auch im Trauerfall persönlich ausgewählt. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden. Alternativ wird das Grab nach Ablauf der Zeit an den Friedhofsträger wieder zurückgegeben. Wahlgräber können auch mehrstellig sein. Den Nutzungszeitraum für eine Grabstelle können die Friedhofsträger selbst bestimmen. In der Regel beträgt der Nutzungszeitraum eine Zeitspanne zwischen 20 und 30 Jahren. Urnengräber können je nach Friedhofssatzung bis zu 4 Urnen aufnehmen.

Kolumbarium (lat. Taubenschlag)

Das Kolumbarium ist eine Urnenwand, die aus einzelnen Urnennischen besteht. Eine Urnenkammer wird in der Regel mit ein bis zwei Urnen belegt.

Baumgrab

Das Baumgrab kann anonym gestaltet sein oder alternativ mit einer Plakette, die den Namen des Verstorbenen enthält, versehen werden.

Anonymes Urnengrab

Die Urne wird durch den Friedhofsträger auf einer Rasenfläche beigesetzt.

Halbanonymes Urnengrab

Eine Gedenktafel der hier beerdigten Menschen wird an der Rasenfläche angebracht.